Teilnahmebedingungen Perlentreffen
Besondere Teilnahmebedingungen für Perlentreffen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie |
1. Zutritts- und Teilnahmevoraussetzungen Mit der Teilnahme an einem Perlentreffen erklären Sie verbindlich, sich an die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Vorgaben zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS CoV-2-Geschehen sowie etwaige zusätzliche durch uns als Veranstalter erlassenen Vorgaben zu halten. Im Falle einer Nichtbeachtung können Sie vor oder während der Veranstaltung jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Personen mit den typischen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns und akute Atemnot) einer Infektion mit dem Coronavirus nach § 2 Abs. 8 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet. 2. Abstandsgebot und Maskenpflicht In gesamten Gebäude ist eine FFP2-Maske zu tragen. Am Tisch kann die Maske abgenommen werden. Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch eingenommen werden. Sollten sich die Vorschriften ändern, teilen wir Ihnen dies rechtzeitig vor der Veranstaltung mit. 3. Stornierungsmöglichkeiten Sollte aufgrund behördlicher Vorgaben eine Maximalteilnehmerzahl für Veranstaltungen bestimmt werden, behalten wir es uns vor, Anmeldungen zu stornieren. m Rahmen der Stornierungen berücksichtigen wir das Datum und die Uhrzeit der eingegangenen Anmeldungen. Die zuletzt eingegangenen Anmeldungen würden in der etwaig erforderlichen Anzahl storniert. Wir behalten es uns zudem vor, die Veranstaltungen aufgrund etwaiger von dem Senat erlassener Vorgaben oder Auflagen vollständig abzusagen oder zu verschieben. |